Mitarbeitervertretung – für eine gute Dienstgemeinschaft

Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht (ähnlich Betriebsräte).

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 118 BetrVG) noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund (§ 112BPersVG) oder Ländern (z. B. § 107a LPersVG-BW). Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer hat die katholische Kirche eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt. Die Befugnisse der Mitarbeitervertretungen sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. (Quelle: www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsrat-Lexikon/Mitarbeitervertretung vom 01.09.2021)

 

Aufgaben der MAV 

  • Mitarbeitergespräche
  • MAV-Sitzungen
  • Verhandlungen mit der Geschäftsführung
  • Teilnahme an Sitzungen der Bereichsleitungen, Stationsleitungen und Teams
  • Teilnahme an Projektgruppen
  • Mitarbeiterversammlungen
  • Wirtschaftsausschusssitzung
  • Teilnahme an Veranstaltungen der DIAG MAV und Arbeitsrechtlichen Vertrauensleute

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Büro MAV Arnsberg
 

Springufer 7
59755 Arnsberg 
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mav(at)klinikum-hochsauerland.de


Büro MAV Meschede


Haus Hildegard, 1.OG
0291 202 421 880


 

MAV

Ulrich Mönke
Vorsitzender
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Büro: 02932 980221880
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