Mitarbeitervertretung – für eine gute Dienstgemeinschaft
Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht (ähnlich Betriebsräte).
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 118 BetrVG) noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund (§ 112BPersVG) oder Ländern (z. B. § 107a LPersVG-BW). Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer hat die katholische Kirche eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt. Die Befugnisse der Mitarbeitervertretungen sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. (Quelle: www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsrat-Lexikon/Mitarbeitervertretung vom 01.09.2021)
Aufgaben der MAV
- Mitarbeitergespräche
- MAV-Sitzungen
- Verhandlungen mit der Geschäftsführung
- Teilnahme an Sitzungen der Bereichsleitungen, Stationsleitungen und Teams
- Teilnahme an Projektgruppen
- Mitarbeiterversammlungen
- Wirtschaftsausschusssitzung
- Teilnahme an Veranstaltungen der DIAG MAV und Arbeitsrechtlichen Vertrauensleute
Kontaktieren Sie uns oder sprechen Sie uns an!
Büro MAV Arnsberg
Springufer 7
59755 Arnsberg
02932 980 221880
mav(at)klinikum-hochsauerland.de
Büro MAV Meschede
Haus Hildegard, 1.OG
0291 202 421 880
MAV
Ulrich Mönke
Vorsitzender
0151 58068205
Büro: 02932 980221880
u.moenke-mav@klinikum-hochsauerland.de
Christiane Toschinski
Stellv. Vorsitzende
0171 5553614
Büro: 02932 980 221880
c.toschinski@klinikum-hochsauerland.de
Sascha Julke
Schriftführer
0151 29250563
s.julke@klinikum-hochsauerland.de